Immer wieder kommt es auf den Bundesautobahnen zu sogenannten Massenkarambolagen, in die zahlreiche Fahrzeuge involviert sind. Bei solchen Massenkarambolagen lässt sich der Verursacher des Unfalls nur schwer ausfindig machen. Die Betroffenen stellen sich in diesem Fall zu Recht die Frage, wer schließlich die Schadensregulierung übernimmt.
In diesem Fall gilt eine spezielle Regelung, die zwischen den Versicherern getroffen wurde. Demnach schließen sich die Versicherungen bei einer Massenkarambolage, in die mindestens 50 Fahrzeuge involviert waren, für die Schadensregulierung zusammen.
In der Regel wird die Regulierung in diesem Fall durch zwei bis drei Haftpflichtversicherer organisiert. Alle Schäden werden dabei mit einem einheitlichen Schlüssel abgerechnet. Der Beschluss für diese Form der Regulierung wurde bereits im Jahr 1976 getroffen.
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