Bei Demenz können die Versicherungsnehmer nicht auf eine Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung hoffen. Viele Versicherer verweigern in diesem Fall die Regulierung, sodass das Opfer auf den Kosten sitzen bleibt. Der Grund dafür ist die deutsche Rechtslage. Nach deutschem Recht muss der Verursacher nur dann für den Schaden aufkommen. Wenn er auch schuldfähig ist. Ist die Schuldfähigkeit dagegen eingeschränkt, ist der Betroffene alles in allem nicht deliktfähig.
Dies gilt aber nicht nur bei Demenzpatienten, sondern auch bei Kindern unter einem Alter von sieben Jahren. Auch bei ihnen übernimmt die Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung nicht.
Grundsätzlich entwickelt sich die Schadensregulierung bei Demenzkranken in vielen Fällen schlichtweg zu einem sehr umfangreichen und aufwendigen Prozess, denn bei sämtlichen Schäden muss geprüft werden, ob der Verursacher zu dem Zeitpunkt schuldfähig war oder nicht.
Kommentare